Einzeltherapie: 50,00 Euro für 50 Minuten
Paarberatung: 100,00 Euro für 50 Minuten
Als Diplom-Psychologe und Heilpraktiker für Psychotherapie arbeite ich hauptsächlich für Patienten mit privater Krankenversicherung und für Selbstzahler. Kosten, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden, müssen vom Patienten selbst getragen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, nicht erstattete Arztkosten als außerordentliche Steuerbelastung geltend zu machen.
Bitte kontaktieren Sie mich, wenn Sie es sich aus wirtschaftlichen Gründen nicht leisten können, und wir werden gemeinsam eine Lösung zu finden.
Die Vorteile der privaten Finanzierung sind sehr klar. Sie können die Therapie ohne lange Wartezeiten starten. Darüber hinaus haben Sie die freie Wahl der bevorzugten Therapiemethode und des Therapeuten. Ein weiterer Vorteil ist, dass niemand etwas über Ihre Therapie erfährt. Einige Versicherungsgesellschaften berechnen deutlich höhere Prämien, wenn Sie bereits einmal eine Psychotherapie gemacht haben.
Private Krankenkassen übernehmen die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz. Ebenso einige Ersatzkassen. Voraussetzung ist, dass der Patient in seinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie versichert hat.
Zu den Versicherungen, die die Kosten für die Behandlung durch alternative Psychotherapeuten decken, gehören die folgenden:
Behandlungskosten für eine Therapie mit einem Heilpraktiker für Psychotherapie sind in der Regel nicht vom Regeltarif einer gesetzlichen Krankenkasse gedeckt.
Aus diesem Grund ist es besonders empfehlenswert, wenn die Pflichtversicherten die Kosten für die Psychotherapie eines Heilpraktikers durch eine zusätzliche Krankenversicherung absichern. Eine zusätzliche Versicherung kann für relativ geringe monatliche Beiträge abgeschlossen werden. Bitte achten Sie beim Abschluss darauf, welche Leistungen erstattet werden und ob die Leistungen sofort bezahlt werden oder ob Sie eine Wartezeit (oft ein halbes Jahr) überbrücken müssen.
Behandlungskosten für eine Psychotherapie können erstattet werden, wenn eine sie dringend und unmittelbar erforderlich ist, die Wartezeit für Psychotherapeuten mit Kassenzulassung jedoch im Einzelfall zu lang ist. Dies sollte auf jeden Fall vom Kunden mit seiner gesetzlichen Krankenkasse besprochen werden. Dies erfordert in der Regel einen sehr beharrlichen und unerbittlichen Auftritt bei der Krankenkasse.
BPtK Ratgeber zur Kostenerstattung |
Es gibt zu wenige Psychotherapeuten mit einer Kassenzulassung. Deshalb müssen Patienten oft Monate auf eine Behandlung warten. Wenn Sie jedoch nachweisen können, dass Sie bereits bei mehreren Psychotherapeuten mit einer Kassenzulassung erfolglos waren und dringend eine Behandlung benötigen, dann sollten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlung bei Psychotherapeuten oder Heilpraktikern für Psychotherapie ohne Kassenzulassung übernehmen. Diese Therapeuten haben eine staatliche Behandlungsgenehmigung und arbeiten in einer privaten Praxis. Für Ihre Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei der Krankenkasse einreichen können. Detaillierte Informationen zur Erstattung inklusive Musterbriefe finden Sie im BPtK-Informationsflyer "Kostenerstattung".